An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“.

Damit es auch für die Feuerwehren, den Rettungsdienst, die Krankenhäuser und die Polizei zu einer ruhigen Nacht wird und es keine Verletzen, brennenden Balkone, Wohnungen oder gar Häuser gibt, rät der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbands Schwäbisch Hall, Alfred Fetzer, einige wichtige Hinweise zu beachten. „Besonders Erwachsene sollten mit ihren Kindern über die Gefahren des Feuerwerks reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Fetzer.

Für eine möglichst sichere Silvesternacht gibt der Kreisfeuerwehrverband folgende Tipps:

* Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“ und dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.

* Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.

* Raketen nie aus der Hand sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen zünden. Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Niemals auf Menschen oder Tiere werfen oder zielen!

* Aus Sicherheitsgründen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern genauso verboten, wie neben Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen.

* Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) nicht anfassen oder nachzünden.

* Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen und so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

* Als Zuschauer auf einen größtmöglichsten Sicherheitsabstand achten und nicht in Schussrichtung aufhalten.

* Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser werfen. Fenster und Türen während der Knallerei schließen.

* Brennbare Gegenstände am Haus, auf Balkonen und Terrassen vor Silvester entfernen und Fenster und Türen geschlossen halten.

Sollte es dennoch zu einem Brand oder einem Unfall kommen, sofort den Notruf 112 wählen. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für die effektive Hilfe der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes. Die Feuerwehren im Landkreis wünschen allen Einwohnern einen geruhsamen Jahreswechsel.

Wichtige Notrufnummern:

Im Landkreis Schwäbisch Hall sind unter der Notrufnummer 112 sowohl die Feuerwehren als auch der Rettungsdienst zu erreichen. Die Polizei meldet sich nach Wahl der Nummer 110.