Brandgefahr durch Trockenheit
Aufgrund der momentanen Trockenheit und allgemein besteht eine erhöhte Wald- und Vegetationsbrandgefahr. Insbesondere Grasflächen und Unterholz können sehr leicht Feuer fangen. Zum Schutz vor Waldbränden darf vom 1. März bis 31. Oktober in allen Wäldern in Baden-Württemberg nicht geraucht werden. Ebenfalls verboten sind Feuer und offenes Licht im Wald, sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald. Offene Feuer auf dem eigenen Grundstück sind ebenfalls verboten, wenn das Feuer weniger als 30 Meter vom Wald entfernt ist.
Die genauen Regelungen und auch Ausnahmen beispielsweise für Waldbesitzer oder Jagdpächter sind in §41 des Landeswaldgesetzes geregelt.
Zur Verhütung von Wald- und Vegetationsbränden beachten Sie bitte folgende Hinweise des Deutschen Feuerwehrverbandes:
Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Halten Sie Zufahrten frei – sie sind wichtige Rettungswege.
In den Wäldern ist das Rauchen, Grillen und Feuer machen streng verboten!
Grillen Sie in der Natur auf dafür ausgewiesenen Plätzen – und nie im Wald!
Halten Sie beim Grillen ein Löschmittel bereit, zum Beispiel einen Eimer Wasser
Beaufsichtigen Sie den Grill – vor allem, wenn Kinder mit von der Partie sind. Schnell ist der Grill im unachtsamen Spiel sonst umgeworfen.
Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112.
Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

