Gemäß einer Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg zählt ab dem 19. April 2021 die "Gruppe der Feuerwehrangehörigen, die als Ersthelfer in Kontakt mit Patientinnen und Patienten oder Verletzten stehen und den Rettungsdienst unterstützen, zusätzlich zum Kreis der Impfberechtigten." Somit können nun auch alle Feuerwehrfrauen und -männer, die einer Freiwilligen Feuerwehr angehören, Termine in den Impfzentren, bei einer impfenden Ärztin oder einem Arzt vereinbaren. Die ersten Einsatzkräfte haben die erste Impfung bereits erhalten.

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Brandschutztipps

03. Mai 2024

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