Bis Ende 2014 müssen in allen bestehenden Wohn-Gebäuden in Baden-Württemberg Rauchwarnmelder installiert werden. Für Neubauten gilt die Pflicht bereits seit Juli 2013. Der Kreisfeuerwehrverband Schwäbisch Hall empfiehlt allen, die Schlafräume und Fluchtwege noch nicht mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet haben, dies zur eigenen Sicherheit bereits vor Jahresende zu machen. Immerhin sterben nach Angaben des Landes Baden-Württemberg bundesweit jährlich rund 600 Menschen bei Bränden.

Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht erhalten Sie unter www.baden-württemberg.de.

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Brandschutztipps

21. Januar 2026

  • Vorsicht beim Betreten von Eisflächen!

    Die Feuerwehren warnen vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen. Trotz oft lang anhaltender Frostperioden sind viele Eisflächen zu dünn; es droht Einbruch.

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LFV-BW