Ein Zeitungsausträger hat kürzlich in Wurmlingen (Landkreis Tübingen) in aller Frühe einem Ehepaar und dessen Sohn das Leben gerettet, weil er bemerkt hatte, dass es in dem Haus brennt und er die Bewohner noch rechtzeitig warnen konnte (die SÜDWEST PRESSE berichtete). Manchmal sind es auch Haustiere oder andere Zufälle, die dafür sorgen, dass Schlafende bei einem Brand in der Wohnung noch rechtzeitig aufgeweckt werden.

„Verlassen Sie sich jedoch nicht auf Ihren Zeitungsausträger oder andere Zufälle“, warnt der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbands Schwäbisch Hall, Alfred Fetzer, „sondern installieren Sie Rauchmelder.“ Wenn es in der Wohnung einen Brand gibt, entstünde schnell giftiger Rauch. Werde der Brand in der Nacht nicht rechtzeitig bemerkt, genügten nur wenige Atemzüge und die schlafenden Bewohner würden zum Opfer des Rauchs.

In Baden-Württemberg werde es zwar erst ab dem 1. Januar 2015 Pflicht, dass auch in bestehenden Häusern und Wohnungen Rauchmelder installiert werden müssen, Fetzer rät zum Schutz des eigenen Lebens dazu, bereits jetzt die kleinen lebensrettenden, batteriebetriebenen Geräte in allen Zimmern, in denen Menschen schlafen und den Fluren davor an die Decke zu schrauben. Leider seien in den vergangenen Monaten einige Todesfälle im Land zu beklagen, weil die Bewohner nicht rechtzeitig gewarnt wurden. „Viele machen sich zum Thema Rauchmelder erst dann Gedanken, nachdem sie einem Feuer entkommen konnten oder von Bekannten hören, bei denen es gebrannt hat“, weiß Alfred Fetzer auch aus seiner Tätigkeit als Feuerwehr-Kommandant in Rot am See.

Info: Als Mindestanforderung müssen Rauchwarnmelder der technischen Regel DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung haben. Es dürfen in Deutschland nur Produkte in den Handel kommen, die diese Anforderungen erfüllen. Die jedem Rauchwarnmelder beiliegende Bedienungsanleitung enthält Hinweise zur Montage und Funktionsprüfung. Alternativ können mit diesen Aufgaben auch Fachfirmen beauftragt werden.

Weitere Informationen zu Rauchmeldern gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de oder bei der örtlichen Feuerwehr. In jedem Fall gilt: Feuerwehr und Rettungsdienst sind unter der Rufnummer 112 Tag und Nacht zu erreichen.

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29. April 2024

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